UX-Glossar · engl. Easy Language
Leichte Sprache
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form des Deutschen mit festen Regeln. Sie macht Texte vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten verständlich.
Stell dir vor, eine Stadtverwaltung erklärt auf ihrer Website, wie man einen Wohnberechtigungsschein beantragt. Der Text ist korrekt, aber voller Schachtelsätze, Paragrafen und Begriffe wie „Einkommensgrenze nach § 9 WoFG“. Ein Mann mit Lernschwierigkeiten liest den ersten Absatz dreimal und gibt dann auf. Die Information ist da, aber sie erreicht ihn nicht.
Einfach erklärt
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form des Deutschen mit festen Regeln. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten, also an Menschen, die mit komplexen Texten große Mühe haben. Davon profitieren aber auch andere, zum Beispiel Menschen, die gerade Deutsch lernen, oder manche älteren Menschen.
Ein Vergleich aus dem Alltag: Leichte Sprache ist wie eine Rampe neben der Treppe. Sie ist nicht für alle gedacht, aber für manche Menschen der einzige Weg hinein.
Typische Regeln sind kurze Sätze mit nur einer Aussage, bekannte Wörter statt Fach- und Fremdwörtern und eine aktive Sprache. Lange Wörter werden mit Bindestrich getrennt, etwa „Bundes-Gleichstellungs-Gesetz“. Jeder Satz steht in einer eigenen Zeile, und Bilder helfen beim Verstehen. Ein wichtiger Grundsatz des Netzwerks Leichte Sprache: Menschen aus der Zielgruppe prüfen die Texte. Was sie nicht verstehen, muss überarbeitet werden.
Leichte Sprache oder Einfache Sprache?
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Leichte Sprache folgt strengen Regeln, reduziert den Inhalt auf das Wichtigste und gilt als Mittel der Barrierefreiheit. Einfache Sprache liegt zwischen Leichter Sprache und üblicher Standardsprache. Sie vermeidet Fachjargon und komplizierte Satzstrukturen, behält aber alle Informationen des Originals bei und richtet sich an eine breitere Zielgruppe, etwa Menschen mit geringer Lesekompetenz. Für Einfache Sprache gibt es mit DIN ISO 24495-1 und DIN 8581-1 eigene Normen.
Für Leichte Sprache gibt es seit März 2025 die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“. Sie bündelt Empfehlungen zu Wörtern, Sätzen, Gestaltung und zum Erstellungsprozess. Davor stützte sich die Praxis vor allem auf das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache, das es seit 2006 gibt.
Wo Leichte Sprache Pflicht ist
Öffentliche Stellen des Bundes müssen nach § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) auf ihrer Startseite bestimmte Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereitstellen: zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit. Für Länder und Kommunen gelten eigene Landesgesetze, die sich oft an der BITV orientieren. Für private Unternehmen gibt es keine allgemeine Pflicht zu Leichter Sprache.
Ein Beispiel
Ein Beispiel für einen Satz in Standardsprache: „Die Antragstellung hat unter Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise der im Haushalt lebenden Personen zu erfolgen.“
In Leichter Sprache könnte daraus werden: „Sie wollen den Schein haben? Dann stellen Sie einen Antrag. Dafür brauchen Sie Papiere. Auf den Papieren steht: So viel Geld bekommen die Menschen in Ihrer Wohnung.“ Mehr zum verständlichen Formulieren im Artikel Was macht ein UX Writer?.
In der Praxis
- Arbeite mit Fachleuten. Gute Texte in Leichter Sprache entstehen mit ausgebildeten Übersetzenden und werden von Menschen aus der Zielgruppe geprüft.
- Mach das Angebot auffindbar. Ein klar beschrifteter Link „Leichte Sprache“ im Kopfbereich hilft mehr als eine versteckte Unterseite im Footer.
- Nutze Einfache Sprache für alle. Auch ohne Pflicht profitieren alle Texte von kurzen Sätzen und klarer Microcopy. Leichte Sprache ersetzt das aber nicht.
Verwandte Begriffe
Barrierefreiheit, WCAG, Microcopy, Cognitive Load
Quellen
- DIN Media: DIN SPEC 33429:2025-03, Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache. DIN Media, 2025
- DIN Media: Leichte und Einfache Sprache. DIN Media
- Netzwerk Leichte Sprache: Die Regeln für Leichte Sprache. Netzwerk Leichte Sprache e.V., 2022
- Bundesministerium der Justiz: § 4 BITV 2.0, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Gesetze im Internet